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Steuerlöscher: Geld zurück vom Finanzamt!

Anmeldungen für den Steuerlöscher 2023 sind jederzeit möglich, die Terminver­einbarung erfolgt dabei über Kolle­gin Barbara Langer (0662-8072 DW 2823).

2024 können Veranlagun­gen für 2019 bis 2023 durchgeführt werden. 

Checklisten für das Beratungsge­spräch sind hier abrufbar.

Finanzonline-Zugang erforder­lich.

Wichtig: Gerade auch bei unterjährigem Arbeitsbeginn oder Teilzeitarbeit kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen (z.B. durch Rückerstattung der "Negativsteuer“).

Ob Absetzposten, z.b. Freibeträge (Kinderfreibeträge) oder Absetzbeträge (Alleinverdiener_inabsetzbetrag) steuerlich berücksichtigt werden können, können Sie anhand der im Download zur Verfügung stehenden Checkliste abklären.